Allen Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen stehen
zusätzliche Betreuungsleistungen zur Verfügung. Hierfür finanziert
die Pflegeversicherung den Heimen Betreuungskräfte nach § 43 b SGB XI,
welche für die Durchführung des ergänzenden Betreuungsangebotes
zuständig sind. Zusätzliche Betreuungsleistungen sind Leistungen zur
Aktivierung und Betreuung, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand
oder die psychische Stimmung positiv beeinflussen können.
Das zusätzliche Betreuungsangebot umfasst die Motivation, Betreuung und
Begleitung zum Beispiel bei folgenden Aktivitäten: