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Pflege
 






 

 


 

 

 

Betreuungshelfer nach § 43 b SGB XI

 

    

 

Allen Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen stehen

zusätzliche Betreuungsleistungen zur Verfügung. Hierfür finanziert

die Pflegeversicherung den Heimen Betreuungskräfte nach § 43 b SGB XI,

welche für die Durchführung des ergänzenden  Betreuungsangebotes

zuständig sind. Zusätzliche Betreuungsleistungen sind Leistungen zur

Aktivierung und Betreuung, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand

oder die psychische Stimmung positiv beeinflussen können.

 

Das zusätzliche Betreuungsangebot umfasst die Motivation, Betreuung und

Begleitung zum Beispiel bei folgenden Aktivitäten:


  • Handwerkliche u. gestalterische Tätigkeiten
  • Bewegungsangebote und Seniorengymnastik    
  • Musizieren, Singen, Tanzen
  • Biografiearbeit
  • Brett- und Kartenspiele
  • Spaziergänge und Ausflüge
  • Besuch von Gottesdiensten
  • Vorlesen
  • Gedächtnistraining
  • Gesprächsrunden